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   OLG Schleswig, 01.04.2014 - 2 W 89/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14310
OLG Schleswig, 01.04.2014 - 2 W 89/13 (https://dejure.org/2014,14310)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.04.2014 - 2 W 89/13 (https://dejure.org/2014,14310)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. April 2014 - 2 W 89/13 (https://dejure.org/2014,14310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Insolvenz einer GmbH: Fortsetzung der GmbH ohne vorherige Verfahrenseinstellung und ohne die Fortführung der Gesellschaft vorsehenden Insolvenzplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit zur Forstsetzung einer GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Fortsetzung einer durch Insolvenzeröffnung aufgelösten GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG
    Forstsetzung einer in Insolvenz gefallenen GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Fortsetzung aufgelöster GmbH nach Schlussverteilung im Insolvenzverfahren möglich

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirtschaftliche Neugründung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Fortsetzung aufgelöster GmbH nach Schlussverteilung im Insolvenzverfahren möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann eine GmbH nach einem Insolvenzverfahren noch fortgesetzt werden?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Fortsetzung aufgelöster GmbH nach Schlussverteilung im Insolvenzverfahren möglich

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Fortsetzung einer aufgelösten GmbH nach Schlussverteilung im Insolvenzverfahren

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1428
  • NZI 2014, 625
  • FGPrax 2014, 177
  • NZG 2014, 698
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 29.12.2010 - 9 W 136/10

    Fortführung einer GmbH nach Schlussverteilung im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2014 - 2 W 89/13
    Dazu hat er ausgeführt, ihm sei bekannt, dass in einem Beschluss des OLG Celle vom 29. Dezember 2010 - 9 W 136/10 - die Auffassung vertreten werde, dass nach der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren eine Fortsetzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht mehr möglich sei.

    Nach der Schlussverteilung ist eine Fortsetzung der nach § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelösten Gesellschaft ausgeschlossen (OLG Celle ZIP 2011, 278 m. H. a. Rowedder/Schmidt-Leithoff/Gesell, GmbHG, 5. Aufl., § 60 Rn. 76; Baumbach/Hueck/Hass, GmbHG, 20. Aufl., § 60 Rn. 62 und § 60 Rn. 95; Berner, MüKo, GmbHG, § 60 Rn. 272 f.; Gehrlein, Möglichkeiten und Grenzen der Fortsetzung einer aufgelösten GmbH, DStR 1997, 31, 32 f.; Winkler EWIR 1993, 893; ebenso zu der vergleichbaren Vorschrift des § 274 Abs. 2 AktG Hüffer, AktG, 10. Aufl., § 274 Rn. 6; Hüffer, MüKo, 3. Aufl., § 274 Rn. 9; a. A. Roth/Altmeppen, GmbHG, 7. Aufl., § 60 Rn. 50).

  • OLG Köln, 22.02.2010 - 2 Wx 18/10

    Fortsetzung einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH durch

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.04.2014 - 2 W 89/13
    Die Gesetzessystematik lässt den Willen des Gesetzgebers erkennen, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Fortführung der Gesellschaft nur auf der Grundlage einer Entscheidung des Insolvenzgerichts zuzulassen (ebenso OLG Köln NZG 2010, 507 für den Fall einer Auflösung nach § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG unter Ablehnung einer von einem Teil der Literatur vertretenen anderen Auffassung; die vom OLG Köln zugelassene Rechtsbeschwerde zum BGH ist - soweit ersichtlich - nicht eingelegt worden).
  • BGH, 28.04.2015 - II ZB 13/14

    Fortsetzung einer wegen der Insolvenzeröffnung aufgelösten GmbH

    Das Beschwerdegericht (OLG Schleswig, ZIP 2014, 1428 = GmbHR 2014, 874) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.

    Nach herrschender Auffassung handelt es sich bei den durch § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG im eröffneten Insolvenzverfahren der Gesellschaft eingeräumten Fortsetzungsmöglichkeiten um eine abgeschlossene Regelung (vgl. OLG München, GmbHR 2006, 91, 92; OLG Köln, ZIP 2010, 1183, 1185; OLG Celle, ZIP 2011, 278; Fuhst, jurisPR-InsR 15/2014 Anm. 2; Gehrlein, DStR 1997, 31, 32 f.; Krüger, AnwZert InsR 1/2015 Anm. 2; Seidel in EWiR 2014, 645 f.; Witt in Gehrlein/ Witt/Volmer, 3. Aufl., Kap. 10 Rn. 21; Münch.Hdb.GesR III/Weitbrecht, 4. Aufl., § 62 Rn. 32; Henssler/Strohn/Arnold, 2. Aufl., GmbHG § 60 Rn. 74; Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 60 Rn. 95; Beckmann/Hofmann in Gehrlein/Ekkenga/Simon, GmbHG, 2. Aufl., § 60 Rn. 69; Rowedder/Schmidt-Leithoff/Gesell, GmbHG, 5. Aufl., § 60 Rn. 76; Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., § 60 Rn. 102; Casper in Ulmer/Habersack/Winter, GmbHG, § 60 Rn. 128, 147; MünchKommGmbHG/Berner, § 60 Rn. 273).

  • OLG Frankfurt, 27.07.2017 - 20 W 112/14

    Handelsregister: Keine Eintragung der Fortsetzung der GmbH bei rechtskräftiger

    Es entspricht der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung und Teilen der Literatur, dass dann, wenn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen rechtskräftiger Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse nach § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst ist, eine Fortsetzung der Gesellschaft auf der Grundlage eines Gesellschafterbeschlusses nicht möglich ist und dies unabhängig davon gilt, ob ein Geschäftsführer die in § 8 Abs. 2 GmbHG vorgesehene Einzahlungsversicherung auf die Geschäftsanteile abgegeben hat und ein Vermögen in Höhe des im Gesellschaftsstatut festgelegten Stammkapitals vorhanden ist oder zumindest die Beseitigung der Überschuldung bzw. der Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft erfolgt ist (vergleiche u.a. OLG Köln, Beschluss vom 22.02.2010, Az. 2 Wx 18/10, zitiert nach juris und die dortigen vielfältigen Nachweise, auch zur teilweisen Gegenansicht in der Literatur, die sich insgesamt zum Teil auch auf die vergleichbare frühere Rechtslage unter § 1 Abs. 1 S. 1 LöschG beziehen; zuletzt zu § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG auch Kammergericht, Beschluss vom 17.10.2016, Az.: 22 W 70/16, zitiert nach FGPrax 2017, 72; in diesem Sinne wohl auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.04.2014, Az. 2 W 89/13, zitiert nach juris, mit seiner dortigen Bezugnahme auf den vorgenannten Beschluss des OLG Köln, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 12.04.2021 - 20 W 285/20

    Keine Fortsetzung der nach § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelösten GmbH

    "Es entspricht der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung und Teilen der Literatur, dass dann, wenn eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen rechtskräftiger Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse nach § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbH aufgelöst ist, eine Fortsetzung der Gesellschaft auf der Grundlage eines Gesellschafterbeschlusses nicht möglich ist und dies unabhängig davon gilt, ob ein Geschäftsführer die in § 8 Abs. 2 GmbHG vorgesehene Einzahlungsversicherung auf die Geschäftsanteile abgegeben hat und ein Vermögen in Höhe des im Gesellschaftsstatut festgelegten Stammkapitals vorhanden ist oder zumindest die Beseitigung der Überschuldung bzw. der Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft erfolgt ist (vergleiche u.a. OLG Köln, Beschluss vom 22.02.2010, Az. 2 Wx 18/10, zitiert nach juris und die dortigen vielfältigen Nachweise, auch zur teilweisen Gegenansicht in der Literatur, die sich insgesamt zum Teil auch auf die vergleichbare frühere Rechtslage unter § 1 Abs. 1 S. 1 LöschG beziehen; zuletzt zu § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG auch Kammergericht, Beschluss vom 17.10.2016, Az.: 22 W 70/16, zitiert nach FGPrax 2017, 72; in diesem Sinne wohl auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.04.2014, Az. 2 W 89/13, zitiert nach juris, mit seiner dortigen Bezugnahme auf den vorgenannten Beschluss des OLG Köln, a.a.O.).
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